Der mittlere Böhler Weg und die Parkspezialisten

Der Böhler Weg ist wie bereits geschildert in weiten Teilen noch eher ein Provisorium als eine ausgebaute Straße. Die fehlende baurechtliche Eigenschaft als noch nicht fertig erschlossene Straße ist dem Straßenbild durchaus auch anzusehen.

So besteht der „Gehweg“ aus einem Streifen am Rand der Straße, der ohne Bordsteigkante in die Fahrbahn übergeht und von dieser nur durch eine durchgezogene Doppellinie getrennt ist. Kleine Kunstoffschweller verdeutlichen auch haptisch die Trennung zwischen dem Verkehrsraum für Fahrzeuge und dem für Fußgängen (eben der Gehweg). Ein paar strategisch bei den Bremsschwellen angebrachte Pfosten gefährden die Blechkarossen derjenigen, denen dort strategische Ausweichmanöver in den Sinn kommen sollten.

Der Gehweg am Böhler Weg
Der Gehweg am Böhler Weg

Funktioniert diese Trennung zwischen den Nutzergruppen für den fließenden Verkehr so leidlich, so hat der ruhende Verkehr in Teilen da offensichtlich mehr Verständnisschwierigkeiten. Da scheint auch das Gebotszeichen 239 „Gehweg“ der Straßenverkehrsordnung, das in regelmäßigen Abständen auf den Gehweg hinweist, nicht viel zu helfen.

Zeichen 239 Gehweg
Gebotszeichen 239 „Gehweg“

Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog der Verkehrsordnungwidrigkeiten (10. Auflage 2014) gibt es den schönen Tatbestand 11 24 05:

Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg und behinderten dadurch Andere.
§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a.2.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712031

Eine Erfüllung des Tatbestands wird mit einem Regelbußgeld von 35 € bestraft. Immerhin gibt es noch knapp keinen Flenspunkt.

Heute mal wieder exemplarisch eines jener Vehikel, deren Betreiber entweder profunde Wissenslücken über Verkehrsordnungswridigkeiten besitzen oder provokativ eine – sagen wir mal – verkehrsrechtsfeindliche Gesinnung zur Schau stellen. Diesen Kandidaten speziell habe ich da auch nicht zum ersten mal genau dort genau so geparkt gesehen.

Parken auf Geh- oder Radwegen länger als eine Stundezusätzlich mit Behinderung: 35 €
Parken auf Geh- oder Radwegen länger als eine Stunde zusätzlich mit Behinderung: 35 €. Weder Doppellinie noch Gebotsschild 239 „Gehweg“ waren diesem Kandidaten Hinweis genug.

Auch wenn der Gehweg hier offiziell Schulweg meiner Kinder ist und mir bei einer solchen Rücksichtslosigkeit wenig einfällt, was der  Rechtfertigung dienen könnte, so habe ich bislang noch über keinem dieser Kunstparker eine Meldung beim Ordnungsamt erstellt. Denunziantentum ist nicht mein Ding.

Dabei wäre eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit den resultierenden 35 € Bußgeld durchaus für den einen oder anderen mal ein Denkanstoß in Richtung Verhaltensänderung.  Es kann ja wohl kaum sein, dass Kinder oder Ältere auf die Fahrbahn ausweichen müssen, nur weil sich da jemand ein paar Meter Fußweg ersparen möchte. Ich persönlich finde das reichlich zum kotzen …

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